Sie möchten ein legales und 42a konformes EDC Messer kaufen? Die Taschenmesser und feststehenden Messer in dieser Kategorie dürfen bedenkenlos frei in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Stöbern Sie durch unsere klappbaren Zweihand-Taschenmesser, erlaubten Einhandmesser ohne Arretierung und unsere feststehenden Messer mit Klingenlängen unter 12 cm. Die legalen Everyday Carry Messer sind perfekt für den Alltag, die Arbeit, die Freizeit und für Reisen geeignet. Nutzen Sie unsere 42a konformen Messer jeden Tag, damit sind Sie sicher & gesetzeskonform unterwegs.
Welche Messer sind 42a konform? Laut Deutschem Waffenrecht ist ein Klappmesser 42a konform, wenn es nur zweihändig bedient werden kann. Hierzu gehören z.B. Taschenmesser mit Slipjoint-Verschluss und Nagelhau oder Zweihandmesser mit Nagelhau und Backlock-, Linerlock- und Framelock-Verschluss. Auch 42a konform sind sogenannte Flipjoint Messer, d.h. Einhandmesser mit Flipper, deren Klingen nicht verriegeln, sondern z.B. durch einen Detent-Ball in Position gehalten werden. Zu den 42a konformen feststehenden Messern gehören Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm, sofern es sich nicht um ein Kampfmesser oder ein Messer mit Dolch-Klinge handelt. Erlaubte Messer sind beispielsweise Neck Knives, Fixed Blades, Bushcraft- & Survival-Messer gehören. Eine Ausnahme bilden Waffenverbotszonen.
Welche Messer unterliegen dem Führungsverbot? Vom §42a des Deutschen Waffengesetzes werden alle Klappmesser, die einhändig bedienbar sind und gleichzeitig verriegeln, sowie feststehende Messer mit Klingenlängen über 12 cm ausgeschlossen. Der Besitz dieser Messer ist nicht verboten, sie unterliegen aber dem Führungsverbot und dürfen daher in Deutschland ohne berechtigtes Interesse nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Zu Transportzwecken dürfen allerdings auch Einhandmesser und feststehende Messer mit Klingenlängen über 12 cm mitgenommen werden, solange diese in verschließbaren Messer-Taschen gesichert sind oder mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden können.
Welche Messer gelten als verbotene Gegenstände? Laut Deutschem Waffengesetz (WaffG) gibt es Messer, die als Waffe eingestuft sind. Damit sind Messer gemeint, die als verbotener Gegenstand gelten, wie z.B. Stichwaffen, Faustdolche, Bajonette, OTF Messer, Balisongs und Butterfly Messer, Kampfmesser und Springmesser, sofern kein berechtigtes Interesse für eine einhändige Nutzung vorliegt. Diese Messer dürfen nicht geführt werden. Der Besitz dieser Messer ist in Deutschland strafbar.
Wo finde ich den Hinweis der Böker Messer zur waffenrechtlichen Einstufung? Um Ihnen die bestmögliche Sicherheit zu bieten, finden Sie auf den Detailseiten unserer Messer unter den Eigenschaften den Hinweis zur Einstufung unter dem Punkt WaffG Einstufung. Wir unterteilen in vier Kategorien:
Darf geführt werden: Alle klappbaren und feststehenden Messer mit diesem Hinweis dürfen bedenkenlos frei in der Öffentlichkeit getragen werden – Ausnahme bilden Waffenverbotszonen.
Darf geführt werden (BKA Bescheid): Alle klappbaren und feststehenden Messer mit diesem Hinweis dürfen bedenkenlos frei in der Öffentlichkeit geführt werden und verfügen zusätzlich über einen BKA Feststellungsbescheid (ö.ä.) – Ausnahme bilden Waffenverbotszonen.
Erlaubt nach dt. WaffG: Alle klappbaren und feststehenden Messer mit diesem Hinweis dürfen besessen werden jedoch nur mit berechtigtem Interesse frei in der Öffentlichkeit geführt werden.
Erlaubt nach dt. WaffG (BKA Bescheid): Alle klappbaren und feststehenden Messer mit diesem Hinweis dürfen besessen werden und verfügen zusätzlich über einen BKA Feststellungsbescheid. Sie dürfen jedoch nur mit berechtigtem Interesse frei in der Öffentlichkeit geführt werden.
Besitz nur bei berechtigtem Interesse: Alle Springmesser und Assisted Opener mit diesem Hinweis dürfen nur besessen werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ein berechtigtes Interesse besteht z.B. zur Ausführung des Berufs oder des Hobbys, wie z.B. bei Rettungskräften, Anglern, Jägern, Seglern, Bergsteigern und Handwerkern. Auch Messerhändler gelten als Personen mit einem berechtigten Interesse.
Bitte beachten Sie auch, dass in anderen Ländern andere Gesetze und Regelungen gelten. Denken Sie daran, dass in Messerverbotszonen das Tragen aller Messer verboten ist.
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