Darf geführt werden
Die Folgenden Produkte dürfen in Deutschland zugriffsbereit geführt werden:
- Zweihand-Taschenmesser (müssen mit beiden Händen geöffnet werden, z. B. klassisches Schweizer Taschenmesser). Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Klinge arretiert (z.B. durch einen Backlock, Liner- oder Framelock) oder nicht (Slipjoint).
- Taschenmesser ohne Klingenarretierung. Unabhängig vom Öffnungsmechanismus dürfen Messer ohne Klingenarretierung geführt werden. Dies trifft beispielsweise auf unsere Flipjoint Modelle zu, die per Flipper öffnen jedoch nur mithilfe einer Kugelhalterung der Klinge in Position gehalten werden.
- Feststehende Messer mit Klingenlänge bis 12 cm
Nicht geführt werden dürfen hingegen alle Messer, die rechtlich als Waffe gelten. Hierzu zählen:
- Stichwaffen (z. B. Dolche, Degen, Stilette)
- Bajonette
- Kampfmesser (militärische/taktische Zweckbestimmung)
- Springmesser
Bei diesen Messern liegt der Hauptzweck in der Kampfanwendung, nicht in einem Alltagsgebrauch.