Erlaubt nach dt. WaffG
Grundsätzlich sind nahezu alle Messer aus unserem Programm (z. B. Küchenmesser, Taschenmesser, Jagdmesser, Outdoor-Messer, Werkzeuge wie Multitools) legal zu besitzen und zu kaufen.
Einschränkungen gibt es jedoch beim Führen (also bei sich tragen in der Öffentlichkeit).
Auch wenn ein Messer erlaubt ist, gilt:
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Einhandmesser (Messer, die sich mit einer Hand öffnen lassen und bei denen die Klinge gleichzeitig arretiert)
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Messer mit feststehender Klinge über 12 cm Länge
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Messer, die rechtlich als Waffe gelten (Stichwaffen, Bajonette, Kampfmesser, Springmesser)
→ dürfen nicht „geführt“ werden, also nicht griffbereit in der Öffentlichkeit getragen werden. In diesem Fall muss der Transport in einem verschlossenen erfolgen.
In Deutschland sind Messer verboten, welche ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlossmesser und Stockdegen). Weiter zählen zu den verbotenen Gegenständen auch bestimmte Messer wie Balisongs bzw. Butterfly-Messer, Fallmesser, OTF-Messer, Faustmesser und Schlagring- bzw. Knöchelmesser sowie Springmesser mit einer Klingenlänge > 8,5 cm. Das Verbot gilt jedoch nicht für stumpfe Übungsbalisongs bzw. für Jäger/Kürschner im Bezug auf den Besitz von Faustmessern.
Der Umgang mit solchen verbotenen Gegenständen bzw. der Besitz wird nach dem deutschen Waffengesetz mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.